Allgemeine Geschäftsbedingungen für die White Label Lösung „SEM“

  1. Geltungsbereich

    1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) gelten für die Nutzung der von seminargo GmbH (nachfolgend: seminargo), angebotenen White Label Lösung SEM (nachfolgend: SEM) als Software as a Service (nachfolgend: SaaS).

    2. Einhergehend mit dem Vertragsschluss über die Nutzung von SEM bestätigt der Vertragspartner sein Einverständnis mit den nachfolgenden Geschäftsbedingungen.

    3. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung durch seminargo maßgebend.

  1. Vertragsgegenstand

    1. Gegenstand dieses Vertrages ist die Bereitstellung von SEM sowie das Backend gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts als White Label Lösung.

    2. Zur Nutzung der Funktionalitäten von SEM ist eine im Internet zugängliche Webseite einer jeweils aktuellen Version der im Wesentlichen verbreiteten Internetbrowser erforderlich.

    3. Die Leistungen von seminargo umfassen die dauerhafte Überlassung von SEM sowie des Backends zum Abruf über das Internet im Rahmen der vereinbarten Verfügbarkeit.

    4. Der konkrete Inhalt der von seminargo geschuldeten Leistungen ergibt sich aus dem Einzelvertrag nebst gegebenenfalls vereinbarten Vertragsänderungen und – ergänzungen. Liegt ausnahmsweise kein Einzelvertrag vor, so ergibt sich der konkrete Leistungsinhalt aus der Auftragsbestätigung oder dem Angebot von seminargo. seminargo ist zu geringfügigen Abweichungen von der vereinbarten Leistungserbringung berechtigt, soweit diese die Qualität der Leistung nicht beeinträchtigen und für den Kunden zumutbar sind.

    5. Solange Leistungen von seminargo für den Kunden kostenfrei sind, sind die Leistungen von seminargo rein freiwillig und der Kunde hat keinen Anspruch gegen seminargo auf Fortführung der Leistungen. seminargo behält sich vor, die kostenfreien Leistungen jederzeit ohne Vorankündigung einzustellen. Der Kunde hat insoweit auch keinen Anspruch auf den Bezug von Updates.

    6. seminargo darf seine Leistungen auch durch Dritte erbringen.

  2. Bereitstellung des Service

    1. seminargo stellt ab dem in dem Vertrag vereinbarten Zeitpunkt auf einem zentralen Server oder in einer Cloud Lösung SEM in der jeweils aktuellen Version zur Nutzung nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen zur Verfügung.

    2. seminargo übermittelt dem Vertragspartner die Benutzernamen und Benutzerpasswörter für den Zugang mit Admin-Rechten zu SEM so weit vereinbart. Die Passwörter sind vom Vertragspartner unverzüglich in nur ihm bekannte Passwörter zu ändern. Weitere Sicherheitsmaßnahmen können unter Umständen gesondert vereinbart werden.

    3. seminargo hält auf dem Server oder in der Cloud Hosting Lösung ab dem vereinbarten Zeitpunkt der Bereitstellung, für die vom Vertragspartner durch Nutzung von SEM erzeugten erforderlichen Daten (nachfolgend ,,Daten“ genannt) Speicherplatz bereit.

    4. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Überlassung des Quellcodes, der Vorlagen oder sonstiger Ausgangsprodukte. Der Kunde hat auch keinen Anspruch auf den Bezug von Updates.

    5. seminargo räumt dem Kunden ein einfaches Nutzungsrecht an SEM ein. Wurde dem Kunden das Nutzungsrecht unentgeltlich eingeräumt, so ist es lediglich schuldrechtlicher Natur und jederzeit durch seminargo kündbar.

    6. SEM und die Daten werden regelmäßig, mindestens kalendertäglich, gesichert. Die vom Vertragspartner generierten und erstellten Daten werden durch seminargo für einen Zeitraum von maximal 2 Jahren gespeichert. Nach Ablauf der Frist werden die Daten auch bei Fortbestehen des Vertrages vollständig gelöscht. Für die Einhaltung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungsfristen ist der Kunde verantwortlich.

    7. Nach Beendigung des Vertrages ist seminargo berechtigt, sämtliche im Backend hinterlegten Inhalte des Kunden, insbesondere Texte sowie Preislisten zu löschen. Die Löschung erfolgt frühestens 180 Kalendertage nach Vertragsende. Der Vertragspartner muss darüber nicht gesondert informiert werden.

    8. seminargo stellt dem Vertragspartner für die Dauer von 6 Monate nach Ende der Vertragslaufzeit einen Lesezugriff ohne Schreibrechte zum Backend zur Verfügung. Danach hat seminargo das Recht den Zugang zu beenden.

  3. Backend

    1. seminargo stellt dem Kunden das Backend für den Betrieb von SEM zum Abruf über das Internet im Rahmen der vereinbarten Verfügbarkeit auf Servern zur Verfügung.

    2. Die zeitweise Überlassung des Backend umfasst die Erhaltung der Gebrauchstauglichkeit von SEM, nicht jedoch deren Weiterentwicklung. Die Pflicht zur Erhaltung beinhaltet daher nicht die Anpassung der Software an den Funktionsumfang konkurrierender Produkte oder Herstellung der Kompatibilität zu neuen Datenformaten.

  4. Verfügbarkeit

    1. seminargo stellt dem Kunden SEM sowie das Backend mit einer Verfügbarkeit von 98 % im Jahresdurchschnitt zur Nutzung bereit. Davon nicht umfasst sind solche Zeiten, während derer die Nutzung von SEM sowie des Backends aus zwingenden technischen Gründen oder wegen erforderlicher Wartungsarbeiten unterbrochen oder beeinträchtigt ist, ohne dass seminargo diese zu vertreten hat.

    2. Die Pflichten von seminargo umfassen nicht den Zugang des Kunden in das Internet oder den Betrieb von Datenleitungen oder Datennetzen als Teile des öffentlichen Internets. seminargo übernimmt daher keine Verantwortung für die Funktionsfähigkeit solcher Datennetze oder solcher Datenleitungen zu seinen Servern mit Ausnahme der Datenleitungen zwischen seinen Servern und dem jeweiligen Übergabepunkt in das öffentliche Internet. seminargo übernimmt ebenso wenig die Verantwortung für Energieausfälle oder für Ausfälle von Netzen oder Servern, auf die seminargo keinen Einfluss hat.

  5. Wartung

    1. Das Wartungsfenster von seminargo liegt zwischen 18:00 Uhr und 06:00 Uhr MEZ. Den Zeitpunkt und die genaue Dauer der Arbeiten sowie den konkreten Umfang der Nutzungsbeeinträchtigung teilt seminargo dem Kunden im Voraus mit.

  6. Updates

    1. Der Anspruch des Kunden auf Updates, das heißt die Bündelung mehrerer Mängelbehebungen und/oder Störungsbeseitigungen, ist beschränkt. seminargo bestimmt die Anzahl der Updates nach billigem Ermessen.

    2. Nicht von der Verpflichtung nach Absatz 1 umfasst sind neue Versionen, welche einen erweiterten Funktionsumfang oder sonstige erweiterten Leistungsmerkmale aufweisen, insbesondere also Upgrades und Major-Updates.

  7. Schutzrechte von seminargo

    1. Das Urheberrecht, Patentrechte, Markenrechte und alle sonstigen Schutzrechte an SEM sowie dem Backend sowie an sonstigen Gegenständen, die seminargo dem Kunden im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung überlässt oder zugänglich macht, stehen im Verhältnis der Vertragsparteien ausschließlich seminargo zu.

  8. Nutzungsrechte

    1. seminargo gestattet dem Kunden das einfache (nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare) Nutzungsrecht von SEM sowie des Backends zum Abruf über das Internet im einzelvertraglich vereinbarten Umfang und ausschließlich zu den vertraglichen Zwecken.

    2. Das Nutzungsrecht ist rein schuldrechtlicher Art und auf die Nutzung begrenzt. Das Nutzungsrecht ist nicht übertragbar und auf die Vertragslaufzeit befristet.

    3. Der Kunde darf die Anwendung nur für seine eigenen geschäftlichen Tätigkeiten durch eigenes Personal nutzen. Der Kunde ist nicht berechtigt, selbst eigenmächtig Änderungen an SEM vorzunehmen.

    4. Es ist nicht gestattet, SEM zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, insbesondere nicht zu vermieten oder zu verleihen.

    5. Ein Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes besteht nicht.

    6. Verletzt der Kunde die Regelungen aus von ihm zu vertretenden Gründen, kann seminargo nach einmaliger vorheriger Ermahnung des Vertragspartners in Textform den Zugriff des Vertragspartners auf SEM oder die Daten sperren, wenn die Verletzung hierdurch nachweislich abgestellt werden kann.

  9. Pflichten des Vertragspartner

    1. Der Kunde wird alle Pflichten erfüllen, die zur Abwicklung des Vertrages erforderlich sind. Er wird insbesondere

    2. die ihm bzw. den Nutzern zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen sowie vereinbarte Identifikations- und Authentifikations-Sicherungen geheim halten, vor dem Zugriff durch Dritte schützen und nicht an unberechtigte Nutzer weitergeben. Diese Daten sind durch geeignete und übliche Maßnahmen zu schützen. Der Kunde wird seminargo unverzüglich unterrichten, wenn der Verdacht besteht, dass die Zugangsdaten und/oder Kennwörter nicht berechtigten Personen bekannt geworden sein könnten;

    3. Der Kunde hat die vereinbarten Zugangsvoraussetzungen zu schaffen.

    4. Der Kunde hat die Beschränkungen/Verpflichtungen im Hinblick auf die Nutzungsrechte nach Punkt IX einzuhalten, insbesondere

      1. keine Informationen oder Daten unbefugt abrufen oder abrufen lassen oder in Programme, die von seminargo betrieben werden, eingreifen oder eingreifen lassen oder in Datennetze von seminargo unbefugt eindringen oder ein solches Eindringen fördern;

      2. den im Rahmen der Vertragsbeziehung und/oder unter Nutzung von seminargo möglichen Austausch von elektronischen Nachrichten nicht missbräuchlich für den unaufgeforderten Versand von Nachrichten und Informationen an Dritte zu Werbezwecken nutzen;

      3. seminargo von Ansprüchen Dritter freistellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung von SEM durch ihn beruhen oder die sich aus vom Vertragspartner verursachten datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung von SEM verbunden sind;

      4. die berechtigten Nutzer verpflichten, ihrerseits die für sie geltenden Bestimmungen dieses Vertrages einzuhalten;

      5. seine Internet-Seiten und die Nutzung des Systems so zu gestalten, dass eine übermäßige Belastung des Servers durch Skripte oder Programme, welche eine hohe Rechenleistung erfordern oder überdurchschnittlich viel Arbeitsspeicher beanspruchen, zu vermeiden;

    5. dafür Sorge tragen, dass er (z.B. bei der Übermittlung von Texten/Daten Dritter auf den Server von seminargo bzw. auf die eingesetzte Cloud Hosting Lösung) alle Rechte Dritter an von ihm verwendetem Material beachtet;

    6. nach Punkt XI.2 die erforderliche Einwilligung des jeweils Betroffenen einholen, soweit er bei Nutzung von SEM personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt;

    7. vor der Versendung von Daten und Informationen an seminargo diese auf Viren prüfen und dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einsetzen;

    8. Mängel an Vertragsleistungen, insbesondere Mängel an den Leistungen, seminargo unverzüglich anzeigen. Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Anzeige aus Gründen, die er zu vertreten hat, stellt dies eine Mitverursachung bzw. ein Mitverschulden dar. Soweit seminargo infolge der Unterlassung oder Verspätung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Kunde nicht berechtigt, die individuell festgelegte monatliche Nutzungsgebühr des Vertrages ganz oder teilweise zu mindern, den Ersatz des durch den Mangel eingetretenen Schadens zu verlangen oder den Vertrag wegen des Mangels ohne Einhaltung einer Frist außerordentlich zu kündigen. Der Kunde hat darzulegen, dass er das Unterlassen der Anzeige nicht zu vertreten hat;

  10. Datensicherheit, Datenschutz

    1. Die Parteien werden die jeweils anwendbaren, gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag und dessen Durchführung eingesetzten Beschäftigten nach DSGVO verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind.

    2. Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Kunde personenbezogene Daten, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insb. datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist und stellt im Falle eines Verstoßes seminargo von Ansprüchen Dritter frei. Soweit die zu verarbeitenden Daten personenbezogene Daten sind, liegt eine Auftragsdatenverarbeitung vor und seminargo wird die gesetzlichen Erfordernisse der Auftragsdatenverarbeitung und Weisungen des Vertragspartners (z.B. zur Einhaltung von Löschungs- und Sperrungspflichten) beachten. Die Weisungen müssen seminargo rechtzeitig schriftlich mitgeteilt werden.

    3. seminargo wird personenbezogene Daten nur in dem Umfang erheben und nutzen, wie es die Durchführung dieses Vertrages und die Beseitigung von Mängeln erfordern. Der Kunde stimmt der Erhebung und Nutzung solcher Daten in diesem Umfang zu.

    4. Die Verpflichtungen nach 1 bis 3 bestehen, solange Daten im Einflussbereich von seminargo liegen, auch über das Vertragsende hinaus.

  11. Vertraulichkeit / Referenzen

    1. Die Vertragsparteien sind sich einig darüber, dass die im Rahmen des Vertragsverhältnisses ausgetauschten, nicht anderweitig öffentlich zugänglichen Daten und Informationen, insbesondere Statistiken Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sind, deren Bekanntgabe Dritten gegenüber nicht gestattet ist und unter Umständen Schadenersatzansprüche begründen kann. Das gilt auch über die Vertragslaufzeit hinaus.

    2. seminargo ist berechtigt aber nicht verpflichtet öffentlichkeitswirksam auf die Zusammenarbeit mit dem Vertragspartner hinzuweisen.

  12. Haftung von seminargo

1. seminargo ist nicht Erfüllungsgehilfin des Vertragspartners oder des Dritten.
2. seminargo übernimmt keine Haftung für Schäden, die dem Vertragspartner oder Dritten aus der Nutzung von SEM und der darin angebotenen Leistungen entstehen.
3. seminargo übernimmt keinerlei Haftung aus der Verletzung von Verpflichtungen, die aus dem zwischen Vertragspartner und Dritten begründeten Schuldverhältnis, egal welcher Rechtsnatur dies sein mag, resultieren.
4. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung seitens seminargo auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftungsbeschränkung gilt auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen von seminargo.

  1. Haftung des Vertragspartners

    1. Der Vertragspartner ist sich bewusst, dass die Erfüllung der von seminargo gegenüber Dritten eingegangenen Verpflichtungen maßgeblich davon abhängt, wie der Vertragspartner seine gegenüber seminargo bestehenden Verpflichtungen erfüllt. Der Vertragspartner erklärt sich deshalb damit einverstanden, dass er seminargo von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die gegen seminargo erhoben werden und auf ein pflichtwidriges Verhalten des Vertragspartners selbst und/oder der Personen, die der Vertragspartner zur Erfüllung der Verpflichtungen einsetzt bzw. einsetzte, zurückzuführen sind, schad- und klaglos hält. seminargo ist folglich auch berechtigt, die zur Abwehr der – gleich aus welchem Rechtsgrund – erhobenen Ansprüche aufgewendeten, notwendigen und zweckmäßigen Kosten vom Vertragspartner ersetzt zu verlangen; gleiches gilt für den Betrag, den seminargo infolge eines begründeten Anspruchs dem Dritten zahlte bzw. zahlen musste. Entsprechendes gilt für den Fall, dass der Dritte die Zahlung an seminargo minderte.

    2. Der Vertragspartner haftet sowohl verschuldensabhängig als auch -unabhängig für die Richtigkeit der allgemeinen Daten insbesondere Preise, wie sie vom Vertragspartner gegenüber seminargo bzw. in SEM bekannt gegeben wurden bzw. hätten bekannt gegeben werden müssen. Der Vertragspartner ist in Kenntnis davon, dass diese Daten Inhalt mit Dritter geschlossenen Vereinbarungen werden bzw. werden können und stellt seminargo von etwaigen Ansprüchen Dritter, die infolge der Unrichtigkeit der Daten gegenüber seminargo erhoben werden, schad- und klaglos.

    3. seminargo behandelt die Leistungen („Seminarpackages“) vollumfänglich umsatzsteuerrechtlich genauso wie der Vertragspartner. Der Vertragspartner garantiert hiermit die umsatzsteuerrechtlich richtige Handhabung der Leistungen („Seminarpackages“) und wird seminargo widrigenfalls von etwaigen Ansprüchen staatlicher Stellen (Behörden) und/oder (sonstiger) Dritter schad- und klaglos halten. Dies gilt insbesondere für etwaige, aus der falschen umsatzsteuerrechtlichen Handhabung resultierende Nachzahlungsverpflichtungen von seminargo. Der Vertragspartner sichert zu, seminargo bei Verfahren gegenüber staatlichen Stellen (Behörden, insbesondere Finanzbehörden) nach bestem Wissen und Gewissen zu unterstützen, falls Umstände, die eine Nachzahlungspflicht begründen bzw. begründen könnten, auftreten oder sich in einer solchen Weise ändern, dass eine Nachzahlungspflicht ausgelöst werden könnte.

    4. seminargo übernimmt keine Haftung in Bezug auf die rechtskonforme Ausgestaltung von SEM. Der Kunde muss selbst die Rechtssicherheit durch entsprechende Experten prüfen lassen.

  2. Höhere Gewalt

    1. Keine der Parteien ist zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen im Falle und für die Dauer höherer Gewalt verpflichtet. Insbesondere folgende Umstände sind als höhere Gewalt in diesem Sinne anzusehen:

      1. von der Vertragspartei nicht zu vertretende(s) Feuer/Explosion/ Überschwemmung,

      2. Krieg, Meuterei, Blockade, Embargo, Pandemie

      3. über 6 Wochen andauernder und von der Partei nicht schuldhaft herbeigeführter Arbeitskampf,

      4. nicht von einer Partei beeinflussbare technische Probleme des Internets

    2. Jede Vertragspartei hat die andere über den Eintritt eines Falles höherer Gewalt unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.

  3. Schlussbestimmungen

    1. Sollten einzelne Klauseln in diesem Vertrag unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der nichtigen Klausel tritt eine Regelung, die dem mit der unwirksamen Klausel verfolgten, wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

    2. Dieser Vertrag und seine Anlagen enthalten alle Absprachen. Darüber hinaus verlieren sämtliche vorher getroffenen mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen ihre Gültigkeit. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für das Abgehen von der hiermit vereinbarten Schriftform.

    3. Das Recht diese AGB jederzeit zu ändern, behält sich seminargo vor. Ausgenommen von diesem generellen Änderungsvorbehalt sind Preisänderungen. Der Kunde wird darüber benachrichtigt. Änderungen gelten als vom Vertragspartner zur Kenntnis genommen und akzeptiert, wenn er den Änderungen innerhalb von 30 Tagen nach Kenntnisnahme nicht widerspricht. Auf die Geltung neuer AGB weist seminargo gesondert hin.

    4. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, das Handelsgericht Wien.

    5. Dieser Vertrag unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts (CISG).

Wien, Juli 2023